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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Kundeninformationen   § 1 Grundlegende Bestimmungen (Stand  22.01.10) Der Vertrag kommt zustande mit der Michael Krümpel und Volker Weppert GbR , nachfolgend meprox genannt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie dem Impressum. Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für  alle geschlossenen Verträge zwischen meprox und dem jeweiligen Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt, und werden mit Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt. meprox übernimmt für den Kunden die Konzeption und grafische Gestaltung seiner Website sowie die programmiertechnische Umsetzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite von meprox.  § 2 Zustandekommen des Vertrages 1. Das Leistungsangebot von meprox im Internet stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Angebot des Kunden). 2. Der Kunde kann seine Bestellung telefonisch, schriftlich, per Fax oder per Email abgeben. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt in jedem Fall durch Auftragsbestätigung in Textform. Sollte der Kunde binnen 10 Werktagen keine entsprechende Mitteilung erhalten haben, ist er nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. 3. Soweit individuell zu vereinbarende Leistungen erbracht werden sollen, erstellt meprox ein Leistungsangebot in Textform, welches vom Kunden in Textform binnen 3 Tagen nach Zugang angenommen werden kann. 4. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Der Vertragstext (Buchung und AGB) wird bei meprox  gespeichert. Die Speicherung ist jedoch befristet, so dass der Kunde selbst für einen Ausdruck bzw. eine gesonderte Speicherung sorgen muss.  § 3 Vertragsgegenstand 1. meprox übernimmt für den Kunden die Konzeption und grafische Gestaltung der Website sowie die programmiertechnische Umsetzung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket und der hierzu auf der Webseite von meprox angegebenen Leistungsbeschreibung. Die grafische Gestaltung erfolgt nach Vorgabe des Kunden. Sollte der Kunde keine eigenen Vorstellungen haben, so unterbreitet ihm meprox eine Auswahl von Templates (Vorlagen). Auf dieser Grundlage erfolgt eine grafisch-visuelle Leistungsspezifikation, die vom Kunden in Textform zu bestätigen ist. 2. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang vom Kunden erwünscht sein, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese nach den Maßgaben des § 2 der AGB wirksam vereinbart werden (Auftragserweiterung). 3. Soweit vertraglich vereinbart, übernimmt meprox zusätzlich nach Erstellung der Webseite Serviceleistungen im Zusammenhang mit  dem Hosting und der sicherheitsrelevanten Pflege Seite sowie der Einarbeitung von Änderungen . Die Einzelheiten ergeben sich aus dem gebuchten Leistungsumfang.  § 4 Leistungserbringung 1. meprox erarbeitet zunächst ein Entwurfskonzept der Website, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Kunden ersichtlich sind. Nach schriftlicher Bestätigung des Entwurfskonzeptes durch den Kunden wird meprox die Endversion erstellen. Die Endanwendung wird auf jeweilige aktuelle Version folgende Browsertypen optimiert: • Mozilla Firefox • Microsoft Internet Explorer Für die sonstigen technischen Spezifikationen gelten im Übrigen die Bestimmungen der Auftragsbestätigung. meprox wird dem Kunden die Endversion auf CD-ROM/DVD-ROM oder vergleichbarem Datenträger zur Verfügung stellen. 2. meprox bemüht sich um die technische Umsetzung der vereinbarten Leistungen innerhalb von 2  Monaten nach Vertragsschluss. Sollten sich jedoch im Rahmen der grafischen Gestaltung der Webseite Verzögerungen durch die erforderliche grafisch-spezifische Leistungsspezifikation, die insbesondere von den Vorstellungen des Kunden abhängt, ergeben, verlängert sich der Leistungszeitraum entsprechend.  § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde stellt die zu integrierenden Inhalte meprox zur Verfügung, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Abweichendes vereinbart. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist meprox nicht verpflichtet. Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. Der Kunde wird meprox die einzubindenden Inhalte in digitaler Form zur Verfügung stellen. Hierzu zählen Texte aus Microsoft Office, OpenOffice oder unformatierte Textdateien. Bilddateien  (Fotos, Grafiken, Logos etc.) sind in den Formaten JPG/JPEG, PDF, GIF, PSD zur Verfügung zu stellen. Werden die Dateien in  anderen Formaten geliefert, sind die erforderlichen Konvertierungsarbeiten gemäß Preisliste gesondert zu vergüten. Der Kunde wird meprox die erforderlichen Inhalte und Angaben unverzüglich nach Anforderung zur Verfügung stellen. 2. Sobald meprox ein Konzept sowie eine Basisversion erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Kunde diese durch Erklärung in Textform freigeben. 3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzt oder gegen bestehende Gesetze verstößt. Der Kunde stellt  meprox ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. 4. Nach Präsentation und Übergabe der Endversion wird der Kunde die Abnahme der Leistung in Textform erklären. Dieser Abnahme steht die rügelose Online-Schaltung der Webseite im Internet durch den Kunden gleich.  § 6 Rechteeinräumung  meprox überträgt dem Kunden an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internet-Präsenz ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht, der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Das Urheberrecht für die erbrachten Leistungen bleibt bei meprox. meprox kann auf seiner eigenen Website den Kunden in seine Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internet-Präsenz des Kunden verweisen.  § 7 Serviceleistungen 1. Die monatliche Servicepauschale, soweit vereinbart,  fällt für das Hosting und die sicherheitsrelevante Pflege der Seite an. Weiterführend inkludiert dieser Service pro Monat eine Seitenänderung oder einen Supporteinsatz. Ausgeschlossen hiervon sind Seitenerweiterungen. Nicht genutzte Änderungen verfallen automatisch am Monatsende. Die Mindestlaufzeit für den vereinbarten Service beträgt 24 Monate. Danach verlängert sich die  Laufzeit des Servicevertrages jeweils um ein weiteres Jahr, soweit nicht der Verlängerung durch eine der Vertragsparteien schriftlich jeweils 3 Monate vor Vertragsende widersprochen wird. Die Möglichkeit der Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 2. Die monatliche Servicepauschale wird für die jeweilige Laufzeit im Voraus insgesamt erhoben. Für den ersten Servicezeitraum von 24 Monaten erfolgt die Rechnungslegung mit der Abrechnung des Honorars für die Erstellung der Webseite entsprechend § 7 des Vertrages.  § 8 Preise/Zahlungsbedingungen 1. Für die Leistungserbringung zahlt der Kunde das mit Vertragsschluss vereinbarte Honorar. Die Höhe des Honorars ist in den jeweiligen Leistungspaketen auf der Webseite von meprox ausgewiesen und ergibt sich im Übrigen aus den individuellen Leistungsangeboten. 2. Die angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer sowie anfallende Versandkosten. 3. Nach Leistungsabnahme erstellt meprox dem Kunden eine Abrechnung. Die demgemäß gelegte Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig.  § 9 Gewährleistung 1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. 2. Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Ziff. 1: a) Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf  Abweichungen von der vereinbarten Leistungsbeschreibung zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Leistung  meprox schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung  der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. b) Bei Mängeln leistet meprox nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für meprox zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der  Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist von meprox sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.  § 10 Haftungsbeschränkung 1. Die Haftung von meprox für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien für die für die Beschaffenheit der Leistung oder auch Ansprüche  nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von meprox. Dabei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem vertragstypisch gerechnet werden muss. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht. 2. Der Kunde befreit meprox von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit den von ihm zur Verfügung gestellten Dateien. Sollte meprox in diesem Zusammenhang wegen behaupteter Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde auch, meprox sämtliche Kosten zu erstatten, die im Zuge einer Rechtsverfolgung entstehen.  § 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand  Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit meprox bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand  ist Sitz von meprox, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.  |