AGB der Michael Krümpel und Volker Weppert GbR
(Inhaber Michael Krümpel und Volker Weppert)
Stand 20.04.2008
1. Geltungsbereich
1.1 Michael Krümpel und Volker Weppert GbR (im Folgenden meprox) erbringt ihre
Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote, Leistungen und
Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit
Bestellabgabe erklärt der Kunde diese als gelesen, verstanden und anerkannt.
Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Würzburg. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich von meprox bestätigt werden.
3.2 Alle unsere Preisangaben sind brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus
resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen
Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen gesetzt hat. Im Falle des
Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5%
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber
hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art,
ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs,
der durch ein Abnahmeprotokoll fixiert wird.
5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vom Kunden selbst
oder von ihm beauftragten Dritten, an den Produkten vorgenommen, entfällt jede
Gewährleistung.
5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst
wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende
Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.
5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund,
einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software
oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden
aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch meprox entstanden ist.
Sicherungen von Kundendaten wie z.B. Datenbanken oder die Quelltextdateien
werden in allen Tarifen alle 30 Tage inkrementell vorgenommen.
Außerordentliche Sicherungen, die der Kunde wünscht, werden gegen gesondert
berechneten Aufpreis durchgeführt. Hier erhält der Kunde ein separates Angebot
von meprox.
5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn
der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche
Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend
gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen
vor.
6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Die von uns gelieferten Softwaresysteme können geistiges
Eigentum von meprox darstellen.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
zur Zahlung fällig. Meprox berechnet ein Entgelt in Höhe von 15 € für
Rücklastschriften.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen
und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir
ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
7.6 Verhindert der Kunde die Fertigstellung des bestellten Gesamtauftrags durch
Nichtabnahme des Grafikdesigns auch nach einmaliger Designänderung durch uns und
durch Nichtannahme der gegen Berechnung angebotenen Erstellung weiterer Designs,
so sind wir berechtigt die Auftragsbearbeitung zu diesem Zeitpunk zu beenden und
die bis dahin abgearbeiteten Auftragspositionen, inkl. des Grafikdesigns, in
Rechnung zu stellen.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem
gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim
Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen
internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes
andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass
er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs-
oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen
Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs-
und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer
schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der
Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu
unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind
alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu
regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns
geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem
Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach
eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird,
oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung
für die gezogenen Nutzungen erstatten.
8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert
oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet,
dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde
verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen bzw. freizustellen.
8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse
Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
8.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
8.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu
übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die
vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des
gedruckten Materials und des Lizenzvertrages). Sofern die Software ein Update
ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software
umfassen.
9. Zusammenarbeit
9.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei
Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der
Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
9.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die
ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
9.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren
Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie
benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
9.4 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über
Fortschritte und Hindernisse bei der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls
lenkend in die Durchführung des Auftrags eingreifen zu können.
10. Vertragsdauer, Kündigung
10.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin,
jedoch spätestens mit Abschluss des Abnahmeprotokolls gemäß Punkt 5.1
10.2 Der Vertrag wird, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist,
für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um
jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen
Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.
10.3 Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige
Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag
oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilte Anschrift.
10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide
Parteien unberührt.
Für meprox liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlungen einstellt,
b) sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der
Rechnungen oder eines wesentlichen Rechnungsteilbetrags oder über einen Zeitraum
von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, deren Höhe den
Grundpreis oder den Paketpreis im gewählten Tarif von zwei Monaten übersteigt,
in Verzug befindet,
c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt,
d) in Hinblick auf den Kunden Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens
gestellt wird,
e) der Kunde die Leistungen von meprox in betrügerischer Absicht in Anspruch
nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder
die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
g) der Kunde gegen die in den Ziffern 5 und 9 festgelegten Pflichten verstößt,
h) sonstige wichtige Gründe bestehen.
11. Export
11.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die
gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Software von meprox wird
dem Kunden gegenüber explizit gekennzeichnet.
12. Restriktionen zum Inhalt der Internetseiten
12.1 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche auf seiner Domain
befindlichen Daten, Dateien und Inhalte. Der Kunde versichert meprox gegenüber,
selbst keine illegalen Inhalte zu speichern.
Folgende Inhalte und Nutzungsarten sind nicht zulässig:
- erotische oder pornographische Inhalte
- ausschließliches Betreiben eines Downloadservers
- E Mail als SPAM (unaufgeforderte Massenmails)
- Inhalte, die Dritte in ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder
Personengruppen verunglimpflichen oder beleidigen.
- Programme oder Scripte welche den Server extrem beanspruchen / schaden (z.B.
Chat, Freemailservice)
- Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten
12.2 Sollten dem Kunden illegale Inhalte auffallen, so verpflichtet er sich
diese unverzüglich zu sperren und Meprox darauf aufmerksam zu machen. Sofern
Meprox illegale Inhalte auf den von Kundendomains findet, hat Meprox das Recht
diese unverzüglich zu sperren. Gleichzeitig wird eine Benachrichtigung des
Kunden vorgenommen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist Würzburg.
13.2 Im Verkehr mit Kunden ist Würzburg als Gerichtsstand
vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.
13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Schlußbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch
für ergänzungsbedürftige Lücken.
14.2 Nebenvereinbarungen oder Änderungen von Klauseln bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Sonstige Nebenabredungen zu diesen
AGB oder den Leistungsverträgen bestehen nicht. Verträge erhalten Gültigkeit
durch Unterschrift beider Vertragsparteien, spätestens jedoch nach
Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Meprox behält sich vor, nach eigenem
Ermessen, die Bonität des Kunden bei entsprechenden Auskunftsstellen zu prüfen.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von meprox in schriftlicher
und elektronischer Form als Referenzkunde genannt werden darf.