AGB der Michael Krümpel und Volker Weppert GbR
(Inhaber Michael Krümpel und Volker Weppert)
Stand 20.04.2008

1. Geltungsbereich

1.1 Michael Krümpel und Volker Weppert GbR (im Folgenden meprox) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellabgabe erklärt der Kunde diese als gelesen, verstanden und anerkannt. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.


2. Angebot

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.


3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Würzburg. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich von meprox bestätigt werden.

3.2 Alle unsere Preisangaben sind brutto inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen sowie der nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung.


4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.

4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 30 Kalendertagen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.


5. Gewährleistung und Haftung


5.1 Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, der durch ein Abnahmeprotokoll fixiert wird.

5.2 Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen vom Kunden selbst oder von ihm beauftragten Dritten, an den Produkten vorgenommen, entfällt jede Gewährleistung.

5.3 Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

5.4 Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Erst wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden.

5.5 Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Schäden in Folge der Verwendung von Software an Daten, Software oder Hardware des Benutzers sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt nicht, falls der Schaden aufgrund der Verletzung einer Kardinalpflicht durch meprox entstanden ist. Sicherungen von Kundendaten wie z.B. Datenbanken oder die Quelltextdateien werden in allen Tarifen alle 30 Tage inkrementell vorgenommen.
Außerordentliche Sicherungen, die der Kunde wünscht, werden gegen gesondert berechneten Aufpreis durchgeführt. Hier erhält der Kunde ein separates Angebot von meprox.

5.6 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

5.7 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor.

6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Die von uns gelieferten Softwaresysteme können geistiges Eigentum von meprox darstellen.


7. Zahlung

7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Meprox berechnet ein Entgelt in Höhe von 15 € für Rücklastschriften.

7.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.

7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.

7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

7.6 Verhindert der Kunde die Fertigstellung des bestellten Gesamtauftrags durch Nichtabnahme des Grafikdesigns auch nach einmaliger Designänderung durch uns und durch Nichtannahme der gegen Berechnung angebotenen Erstellung weiterer Designs, so sind wir berechtigt die Auftragsbearbeitung zu diesem Zeitpunk zu beenden und die bis dahin abgearbeiteten Auftragspositionen, inkl. des Grafikdesigns, in Rechnung zu stellen.

8. Schutz- und Urheberrechte

8.1 Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.

8.3 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.

8.5 Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.

8.6 Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrages). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.


9. Zusammenarbeit

9.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

9.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

9.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

9.4 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Auftrags eingreifen zu können.


10. Vertragsdauer, Kündigung

10.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin, jedoch spätestens mit Abschluss des Abnahmeprotokolls gemäß Punkt 5.1

10.2 Der Vertrag wird, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, für die Dauer von 24 Monaten geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.

10.3 Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag oder ausdrücklich anderweitig mitgeteilte Anschrift.

10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Für meprox liegt ein wichtiger Grund vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlungen einstellt,
b) sich der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Rechnungen oder eines wesentlichen Rechnungsteilbetrags oder über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der Bezahlung von Rechnungen, deren Höhe den Grundpreis oder den Paketpreis im gewählten Tarif von zwei Monaten übersteigt, in Verzug befindet,
c) der Kunde sich im Verzug befindet und trotz weiterer Mahnung nicht zahlt,
d) in Hinblick auf den Kunden Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
e) der Kunde die Leistungen von meprox in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
g) der Kunde gegen die in den Ziffern 5 und 9 festgelegten Pflichten verstößt,
h) sonstige wichtige Gründe bestehen.


11. Export

11.1 Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Software von meprox wird dem Kunden gegenüber explizit gekennzeichnet.


12. Restriktionen zum Inhalt der Internetseiten

12.1 Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche auf seiner Domain befindlichen Daten, Dateien und Inhalte. Der Kunde versichert meprox gegenüber, selbst keine illegalen Inhalte zu speichern.

Folgende Inhalte und Nutzungsarten sind nicht zulässig:
- erotische oder pornographische Inhalte
- ausschließliches Betreiben eines Downloadservers
- E Mail als SPAM (unaufgeforderte Massenmails)
- Inhalte, die Dritte in ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpflichen oder beleidigen.
- Programme oder Scripte welche den Server extrem beanspruchen / schaden (z.B. Chat, Freemailservice)
- Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten

12.2 Sollten dem Kunden illegale Inhalte auffallen, so verpflichtet er sich diese unverzüglich zu sperren und Meprox darauf aufmerksam zu machen. Sofern Meprox illegale Inhalte auf den von Kundendomains findet, hat Meprox das Recht diese unverzüglich zu sperren. Gleichzeitig wird eine Benachrichtigung des Kunden vorgenommen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort ist Würzburg.

13.2 Im Verkehr mit Kunden ist Würzburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit die §§ 38, 40 ZPO nicht entgegenstehen.

13.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.


14. Schlußbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

14.2 Nebenvereinbarungen oder Änderungen von Klauseln bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Sonstige Nebenabredungen zu diesen AGB oder den Leistungsverträgen bestehen nicht. Verträge erhalten Gültigkeit durch Unterschrift beider Vertragsparteien, spätestens jedoch nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls. Meprox behält sich vor, nach eigenem Ermessen, die Bonität des Kunden bei entsprechenden Auskunftsstellen zu prüfen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er von meprox in schriftlicher und elektronischer Form als Referenzkunde genannt werden darf.